AGB
§1. GELTUNGSBEREICH
§1.1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Firma TPS – Veranstaltungsservice GbR (nachfolgend nur noch TPS genannt) und deren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen der Firma TPS (Mieter/Käufer laut Auftragsbestätigung).
§1.2.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
§2.1. Die Angebote der Firma TPS sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Firma TPS bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax, E-Mail) Form.
§2.2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung/Selbstabholung und endet mit dem Tage der Abholung/Rückgabe der gemieteten technischen Geräte, Dienstleitungen und Gegenstände/Mobiliar. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf einer Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden mit einer kompletten Tagesmiete berechnet. Sollte ein Mietzeitraum vereinbart worden sein, ist dieser zuvor sowie explizit in im Auftrag des dazugehörigen Angebots vereinbart worden und seitens der TPS mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.
§2.3. Ist der Kunde/Mieter nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der TPS eine entsprechende Erklärung vorliegt.
§2.4. Die TPS haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die TPS die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TPS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der TPS beruhen. Einer Pflichtverletzung der TPS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der TPS auftreten, wird die TPS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die TPS
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§2.5. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der TPS abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet die TPS nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§2.6. Alle Ansprüche gegen die TPS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TPS beruhen.
§3. LEISTUNG, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
§3.1. Die TPS ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von TPS bestätigten Leistungen zu erbringen.
§3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der TPS zu zahlen. Dies gilt auch für von Ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der TPS an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
§3.3. Alle genannten sowie vereinbarten Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von TPS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen werden.
§3.4. Rechnungen der TPS ohne Fälligkeitsdatum, sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die TPS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die TPS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5,12% über dem Basissatz (0,12%) zu verlangen. Der TPS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§3.5. Die TPS ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sollte keine schriftliche Einigung niedergelegt worden sein, ist die TPS dazu berechtigt dies zu bestimmen.
§3.6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der TPS aufrechnen oder mindern.
§4. RÜCKTRITT DES KUNDEN
§4.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der TPS geschlossener Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der TPS. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Rahmenbedingungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine weitere Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzungen der Verpflichtung der TPS zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
§4.2. Sofern zwischen der TPS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der TPS auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der TPS ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß §1 Absatz 3. vorliegt.
§4.3. Tritt der Kunde bis 14 Tage vorher zurück, ist die Stornierung der Veranstaltung kostenfrei.
§4.4. Rücktritt ab 10 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden mit 30%, ab 1 Woche vorher mit 50%, 3 Tage vorher mit 70% und 1 Tag vorher mit 100% der Auftragssumme fällig und berechnet.
§5. RÜCKTRITT DER TPS – VERANSTALTUNGSSERVICE
§5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die TPS in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Sach- und Dienstleistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der TPS auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
§5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß §3 Absatz 5. verlangte Deposit (Vorauszahlung) nicht geleistet, so ist die TPS ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§5.3. Ferner ist der TPS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls –
§5.3.1. – höhere Gewalt oder andere von der TPS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
§5.3.2. – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
§5.3.3. – die TPS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der TPS angebotenen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der TPS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der TPS zuzurechnen ist.
§5.3.4. – ein Verstoß gegen §1 Absatz 2. Vorliegt.
§5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der TPS entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§6. VERSICHERUNG, HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
§6.1. Der Mieter ist generell dazu verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen bzw. Räumlichkeiten verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
§6.2. Die TPS ist berechtigt, bei Eintreten des in §6. Absatz 1. benannten Risikos (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht), die volle Schadenshöhe bzw. bei Totalschaden den Neupreis in Rechnung zu stellen.
§6.3. Die TPS kann vor Vertragsabschluss vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
§7. ÄNDERUNG DER VERTRAGSBESTANDTEILE
§7.1. Alle Änderungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Kostenfrei.
§7.2. Änderungen welche den Ursprungswert der Auftragsbestätigung mehren sind kostenfrei, müssen jedoch bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durch die TPS
– Veranstaltungsservice bestätigt werden. Sollten dadurch weitere Aufwendungen Seitens der TPS entstehen, können diese durch die TPS weiter belastet werden.
§7.3. Änderungen welche den Ursprungswert der Auftragsbestätigung mindern, werden mit den gleichen Bedingungen gemäß §4 Absatz 3 – 4 behandelt.
§7.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die TPS diesen Abweichungen zu, so kann die TPS die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die TPS trifft ein Verschulden.
§8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.
§8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz der TPS.
§8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der TPS. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz der TPS.
§8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
§8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.